Ausgenommen von der Teilnahme an der Mobilitätszulage sind Mitarbeiter die den folgenden Kriterien* unterliegen:
- Es besteht kein aktives Arbeitsverhältnis
- Weniger als 6 volle Kalendermonate Betriebszugehörigkeit
- Keine geringfügige Beschäftigung (450,00 EUR / 520,00 EUR Basis)
- es liegt ein anderer aktiver Sachbezug vor (Benefitcard, BahnCard, Firmenwagen, Jobticket,...)
- es liegt eine Gehaltspfändung vor
- es besteht eine Praktikanten Beschäftigung
Ausgenommen von der Teilnahme am JobRad Angebot sind Mitarbeiter die den folgenden Kriterien* unterliegen
- Mitarbeiter mit laufender Gehaltspfändung/Lohnpfändung
- Das Arbeitsverhältnis besteht kürzer als 6 volle Kalendermonate und damit auch generell noch keinen Anspruch auf ein Mobilitätsbudget, was aber die Grundlage für eine JobRad-Berechtigung ist
- Es ist absehbar, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf von 36 Monaten nach Beginn der Überlassung des Dienstrads enden wird (z.B. anstehende Rente,Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.)
- Arbeitnehmerin befindet sich außerhalb der Lohnfortzahlung oder in sonstiger längerer Abwesenheit ohne Lohnansprüche (Elternzeit, Sabbatical ohne Entgeltzahlung, etc.) → entsprechend Art der Abwesenheit
- geringfügig Beschäftigte
- Arbeitnehmerin hat eine längere Abwesenheit ohne Lohnansprüche geplant (geplante Elternzeit ohne Entgeltzahlung, geplantes Sabbatical ohne Entgeltzahlung)
- es liegt eine Gehaltspfändung vor
WICHTIG: Solltest Du bisher andere Sachbezüge aktiv nutzen und möchtest aber auf die Mobilitätszulage wechseln dann wende Dich bitte an Deinen Personalsachbearbeiter ( den richtigen Ansprechpartner findest Du auf Deiner Entgeltbarechnung). Diese Meldung muss bis zum 10. des Monats für den effektiven Wechsel zum Folgemonat stattfinden.