Nein. Der nichtgenutzte Anteil der Mobilitätszulage eines Monats wird entsprechend des Regelwerkes Deines Arbeitgebers nicht in den nächsten Monat übertragen.
Nein. Der nichtgenutzte Anteil der Mobilitätszulage eines Monats wird entsprechend des Regelwerkes Deines Arbeitgebers nicht in den nächsten Monat übertragen.